2026-09-18 12:56 UTC
Replies (3)
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@wintermeyer@vutuv.de 2026-09-19 21:08
@blauertee@berlin.social Nehmen wir mal an es ist DSGVO konform. Dann stellt sich für mich immer noch die Frage nach dem Sinn. Und die bekannte Person, scheint sich ja damit nicht wohl zu fühlen. Das ist dann an sich schon Grund genug es nicht zu machen. PS: Ich glaube, dass eine gute AI besser als ein mittelmäßiger Therapeut sein kann. Aber das steht hier nicht zur Diskussion. Wenn ein Patient sich nicht wohl damit fühlt, dann ist es ein Show-Stopper.
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@Thirty_Thirty@mastodon.social 2026-09-19 21:14
@blauertee@berlin.social Also wirklich "kritisches" finde ich nicht. Das aktuelleste und kritischte was ich finde, ist eher positiv zu sehen. Es ist kein KI-Therapeut oder soll diesen ersetzen, was schon mal gut ist. Edit: Aber "Datensicherheit" ist ja heutzutage auch nur noch eine Verkaufsargument. https://www.theradocx.at/vergleich/theradocx-vs-via
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@bendrath@eupolicy.social 2026-09-19 21:19
@blauertee@berlin.social Nicht unterschreiben, fertig aus. Die dürfen das nur mit expliziter informierter Einwilligung, weil alle anderen möglichen Rechtsgrundlagen nach Art. 9(2) DSGVO hier nicht greifen würden. Auch 9(2)(h) "medizinische Diagnostik" trifft hier offenbar nicht zu, weil die das für KI-Training machen wollen. (Ich hab das Ding damals mitgeschrieben.)